Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Für Lieferungen und Leistungen der KJ² Food GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Fassung: August 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen der KJ² Food GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angaben in Preislisten, Verfügbarkeitsübersichten und auf der Website sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung.
§ 3 Beschaffenheit und Spezifikation
(1) Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich ausschließlich aus der im Vertrag vereinbarten Spezifikation. Angaben zu Herkunft, Sorte, Kaliber, Sortierung, Glasuranteil, Feuchtegehalt und vergleichbaren Merkmalen sind nur dann Beschaffenheitsvereinbarung, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausgewiesen sind.
(2) Bei Naturprodukten sind handelsübliche Abweichungen in Größe, Farbe, Reifegrad und Ausbeute zulässig, soweit sie den vereinbarten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.
(3) Zertifikate und Prüfberichte werden auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Sie beziehen sich stets auf die konkret gelieferte Charge.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten gemäß dem im Vertrag vereinbarten Incoterm in seiner jeweils gültigen Fassung.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, bei Neukunden oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit Vorkasse, Anzahlung oder Zahlungssicherheiten zu verlangen.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang und Verpackung
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Angegebene Lieferfenster beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Gefahrübergang und Kostentragung richten sich nach dem vereinbarten Incoterm.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Bei Naturprodukten sind Mengenabweichungen von bis zu 5 Prozent handelsüblich und zulässig; abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
(4) Ladungsträger und Mehrwegverpackungen bleiben Eigentum des Verkäufers beziehungsweise des jeweiligen Poolbetreibers und sind nach den vereinbarten Regelungen zu tauschen oder zurückzuführen.
§ 6 Untersuchung und Mängelrüge
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Für verderbliche Ware gilt: Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Temperatur- und Mengenabweichungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Für lagerfähige Ware beträgt die Frist 7 Tage.
(2) Der Kunde hat dem Verkäufer Gelegenheit zur Feststellung des gerügten Mangels zu geben. Beanstandete Ware ist bis zur Klärung in unverändertem Zustand und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Temperaturbedingungen bereitzuhalten. Aussagekräftige Belege, insbesondere Fotos, Temperaturaufzeichnungen und Wiegescheine, sind beizufügen.
(3) Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
§ 7 Gewährleistung
(1) Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder erteilt eine Gutschrift in Höhe der Wertminderung.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei verderblicher Ware die jeweilige Haltbarkeitsdauer, im Übrigen zwölf Monate ab Ablieferung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
(3) Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Mangel auf unsachgemäßer Lagerung, Unterbrechung der Kühlkette nach Gefahrübergang, Weiterverarbeitung oder Nichtbeachtung der Produktvorgaben durch den Kunden beruht.
§ 8 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die er nicht zu vertreten hat, berechtigen ihn, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Hierzu zählen insbesondere Ernteausfälle, Witterungsereignisse, Pflanzen- und Tierkrankheiten, behördliche Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen, Streiks, Hafen- und Transportstörungen sowie Energie- und Rohstoffmangel.
§ 11 Rückverfolgbarkeit und Produktsicherheit
(1) Die Vertragsparteien halten die lebensmittelrechtlichen Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit ein und bewahren die zugehörigen Aufzeichnungen für die gesetzlich vorgesehene Dauer auf.
(2) Erlangt eine Partei Kenntnis von einem Sachverhalt, der eine Rücknahme oder einen Rückruf erforderlich machen kann, informiert sie die andere Partei unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen mit ihr ab.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.