KJ² Food GmbH — Düsseldorf Großhandel · Import · Export
Food
GmbH
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Ausfuhr scheitert
fast nie an der Ware.
Sondern am Papier.

Wir exportieren europäische Lebensmittel in Märkte, in denen ein fehlender Stempel einen Container drei Wochen im Hafen stehen lässt. Deshalb erstellen wir die Dokumentation selbst und prüfen die Anforderungen des Bestimmungslands, bevor wir buchen.

Schritt 01

Exportmärkte

Das Exportgeschäft entstand 2020 aus einer einfachen Beobachtung: Dieselben Reedereien, dieselben Häfen, dieselben Zollverfahren, nur in die andere Richtung. Heute gehen europäische Molkereiprodukte, Kartoffeln, Süßwaren und Verarbeitungsware in Märkte, deren Anforderungen wir dokumentiert im Haus haben.

Für jeden Zielmarkt führen wir eine Anforderungsakte: zugelassene Betriebe, Etikettierungspflichten in Landessprache, Haltbarkeitsvorgaben bei Ankunft, Halal-Anerkennungen, Legalisationswege. Diese Akte pflegen wir laufend, weil sich genau daran die Vorschriften am häufigsten ändern.

Naher Osten
Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jordanien, Libanon
Nordafrika
Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Libyen
Westafrika
Senegal, Elfenbeinküste, Ghana, Nigeria
Europa
Innergemeinschaftliche Lieferung in Benelux, Skandinavien, Polen, Baltikum
Exportware
Molkereiprodukte, Speisekartoffeln, Zwiebeln, Süßwaren, Öle, Tiefkühlware
Mindestmenge
ein Container FCL, Sammelgut LCL nach Verfügbarkeit
Schritt 02

Zollabwicklung

Wir melden mit eigener EORI-Nummer im ATLAS-Verfahren an. Die Ausfuhranmeldung erstellen wir vor Übergabe an den Frachtführer, nicht danach. Bei zollrechtlich heiklen Positionen klären wir die Tarifierung im Vorfeld ab, statt sie im Nachhinein zu verteidigen.

Präferenznachweise sind kein Formalismus, sondern ein Preisvorteil für Ihren Empfänger. Je nach Abkommen stellen wir EUR.1, Ursprungserklärung auf der Rechnung oder A.TR aus und weisen den Präferenzursprung anhand der Vorlieferantenerklärungen nach.

Verfahren
Ausfuhranmeldung im ATLAS-Verfahren, Ausgangsvermerk, Versandverfahren T1 und T2 bei Bedarf
Präferenzen
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, A.TR im Türkei-Verkehr
Tarifierung
Einreihung in den Zolltarif, verbindliche Zolltarifauskunft auf Wunsch beantragt
Sanktionsprüfung
Abgleich von Empfänger und Bestimmungsland vor jeder Buchung
Schritt 03

Transport

Verladung eines Kühlcontainers am Terminal, Siegel und Containernummer sichtbar.
Verladung, Siegel gesetztEX-VERLADUNG

Ab Rotterdam, Antwerpen, Bremerhaven oder Hamburg, je nach Abfahrtslage und Laufzeit. Bei temperaturgeführter Ware legen wir Sollwert, Belüftung und Feuchte im Buchungsauftrag fest und lassen sie über Datenlogger dokumentieren. Bei Ankunft liegt das Protokoll dem Empfänger vor.

Wir buchen bewusst nicht immer die günstigste Abfahrt. Eine Verbindung mit einem Umschlag weniger kostet oft ein paar hundert Euro mehr und spart eine Woche Laufzeit sowie ein Risiko, das bei Lebensmitteln teuer wird.

Seefracht
FCL im 20' und 40' HC, Reefer und Trockencontainer, LCL im Sammelverkehr
Luftfracht
für Muster, Erstlistungen und verderbliche Kleinmengen
Landverkehr
Direkt- und Sammelverkehr innerhalb Europas, Türkei über Kapıkule
Versicherung
Transportversicherung auf Warenwert plus Imaginärgewinn, auf Wunsch mit Nachweis
Schritt 04

Dokumentation

Vollständiger Ausfuhrdokumentensatz auf einem Tisch: Rechnung, Packliste, Ursprungszeugnis, Stempel.
Dokumentensatz vor Übergabe an den FrachtführerEX-DOKUMENTE

Der Teil, an dem die meisten Exporte hängen bleiben. Wir stellen den vollständigen Dokumentensatz zusammen, prüfen ihn gegen die Anforderungen des Bestimmungslands und lassen ihn, wo nötig, von Handelskammer und Konsulat legalisieren. Sie erhalten den Satz digital, sobald er vollständig ist, und im Original per Kurier.

DokumentAusgestellt vonZweckVorlauf
HandelsrechnungKJ² Food GmbHZollwert, Zahlung, Akkreditivsofort
PacklisteKJ² Food GmbHKolli, Gewichte, Maße, Chargensofort
UrsprungszeugnisIndustrie- und HandelskammerNachweis des Warenursprungs1 bis 3 Tage
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1ZollamtPräferenzzoll im Abkommensverkehr1 bis 2 Tage
GesundheitszeugnisZuständige Veterinär- oder LebensmittelbehördeEinfuhrvoraussetzung für tierische Erzeugnisse3 bis 7 Tage
Halal-ZertifikatAnerkannte ZertifizierungsstelleAnforderung des Bestimmungslands2 bis 5 Tage
Phytosanitäres ZeugnisPflanzenschutzdienstPflanzliche Erzeugnisse2 bis 4 Tage
KonnossementReedereiWarenpapier, Auslieferungsanspruchbei Auslaufen
LegalisationHandelskammer und KonsulatAnerkennung im Bestimmungsland5 bis 12 Tage

Vorlaufzeiten sind Erfahrungswerte und je nach Behörde und Saison abweichend

Vorab klären statt später korrigieren

Nennen Sie uns
das Zielland.

Wir sagen Ihnen innerhalb von zwei Arbeitstagen, welche Dokumente Ihr Empfänger braucht, welche Betriebe zugelassen sein müssen und wie lange die Legalisation realistisch dauert. Auch wenn wir die Sendung am Ende nicht machen.